Bitte beachten Sie: Ab September 2025 gelten neue Notdienstzeiten

Notdienst

Für Fälle außerhalb der Terminsprechstunde

Änderungen unserer Notdienst-Zeiten ab September 2025

Wir haben alles versucht, was in unserer Macht steht, um unseren Patienten die bestmögliche Versorgung auch am Wochenende und allen Feiertagen zu bieten. Leider können wir dies auf Grund von anhaltendem Personalmangel nicht mehr aufrechterhalten.

Wir werden aber weiterhin am Notdienstring der Tierärzte im Tierärzte für den Oberbergischen Kreis teilnehmen. Dieser gewährleistet die tierärztliche Versorgung ihrer Tiere im Oberbergischen Kreis an 365 Tagen im Jahr. Internetseite: notdienst-tieraerzte-oberberg.de

Die Notdienstsprechstunde am Sonntag von 11.00 bis 12.00 Uhr besteht nur noch bis 31. August.

Samstags ist die Praxis von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Ab September von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Unsere Sprechstundenzeiten unter der Woche bleiben weiterhin wie gewohnt bestehen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bemühen uns mit Nachdruck die personellen Engpässe zu verbessern, um die Erreichbarkeit an den Wochenenden wieder zu verbessern.

Ihr Team vom Kleintierzentrum Nümbrecht

10 Gebote im Notfall

1. Ruhe bewahren (Ihre Angst überträgt sich auf Ihr Tier) 

2. Vorsichtig handeln. Ein verletztes Tier in Schmerzen kann Sie beißen oder kratzen. 

3. Agieren Sie schnellstmöglich bei lebensgefährlichen Situationen wie z.B.: 

  • Würgen/ Luftnot –> Luftweg befreien 
  • Starke Blutungen –> Druck ausüben 
  • Starke Schwellung –> Wunde kühlen  

4. Kontaktieren Sie ihren Tierarzt. 

5. Falls Sie uns nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Tierklinik Kellerwessel, Tel. 0221/474543-911 oder das Vetzentrum Köln, Tel. 0221/545764

6. Bei Verdacht auf Vergiftung, bringen Sie das Produkt oder die Packung mit. 

7. Bei Verdacht auf eine Rückenverletzung, legen Sie das Tier auf eine flache Oberfläche und transportieren Sie es mit so wenig Bewegung wie möglich.  

8. Bringen Sie einen Freund oder Familienangehörigen zur emotionalen Unterstützung mit.  

9. FAHREN Sie vorsichtig! 

10. Geben Sie dem behandelnden Tierarzt Zeit ihr Tier zu versorgen.

Bitte beachten Sie, dass wir zu folgenden Zeiten gesetztlich verpflichtet sind, eine Notdienstgebühr von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) zu erheben:

Montag, Dienstag, Mittwoch sowie Freitag: nach 19 Uhr
Samstag: vor 10 und ab 12 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztags
 
Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) finden Sie hier.